BSC Brandschutz GmbH & Co. KG
Brandschutzprofi’s Zuverlässig & Kompetent

AGB's

Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma:

BSC Brandschutz GmbH & Co. KG
Amtsgericht Offenbach am Main - HRA 43352
Freidrich-Ebert-Straße 24 - 63110 Rodgau


 Zentrale:

E-Mail Adresse:


Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Wichtige Kundeninformationen:

Bitte lesen Sie vor Vertragsabschluss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen!

Bei Unklarheiten oder Überschneidungen mit Ihren AGB sind diese vorab zu klären. Wir sind stets bemüht, Ihren Anforderungen gerecht zu werden und legen Wert auf ein hohes Maß an Sorgfalt und Kundenzufriedenheit.

 

§ 1 Geltungsbereich

1.1  BSC Brandschutz GmbH & Co. KG bietet Brandschutz Artikel, sicherheitstechnische Prüfungen, wiederkehrende Prüfungen, Objekt Betreungen, Objektbeurteilungen, Bildungsveranstaltungen sowie theoretische und praktische Unterweisungen an.

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die bei uns gebuchten Dienstleistungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden/Firmen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen der ausdrücklich schriftlich zu.

Sollten unsere AGB mit den AGB vom Auftraggeber kollidieren, so ist die Gültigkeit der verschiedenen Klauseln im Vorfeld zu klären!

Versäumt dies der Auftraggeber im Vorfeld zu beanstanden, so gelten die AGB von BSC Brandschutz GmbH & Co. KG

Sollten Sie mit Teilen unserer AGB nicht einverstanden sein, so muss dies im Vorfeld (vor Vertragsabschluss) geklärt werden. Mit Erteilung eines Auftrags gelten unsere AGB als anerkannt.

 

§ 2 Leistungsumfang

2.1 Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich im Einzelnen aus der Auftragserteilung. Wünscht der Auftraggeber Änderungen von bereits vereinbarten Leistungen, so ist uns dies rechtzeitig schriftlich vor Ausführung mitzuteilen.

Mündliche Absprachen oder kurzfristige Änderungen sind möglich, seitens des Auftraggebers besteht hierauf kein Rechtsanspruch! Wenn der Auftragnehmer mündliche Vereinbarungen erfüllt, so werden diese zusätzlichen Leistungen in Rechnung gestellt. 

2.2 Soweit nicht anders vereinbart, darf der Auftragnehmer die ihm obliegenden Leistungen auch von Dritten, als Subunternehmer Ausführen lassen. Der Auftraggeber darf solche Dritte nur ablehnen, wenn der Auftraggeber begründete und nachvollziehbare Zweifel an seiner Eignung als Auftragnehmer hat.

2.3 Dienstleistungen für Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen umfassen die Beratung und Bewertung von Auftragnehmern zur Unterstützung der Auftraggeber bei der gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht. Die eigentliche Verantwortung und Entscheidungskompetenz (Umsetzung/Handlung) liegt beim Auftraggeber.

 

§ 3 Vertragsabschluss

3.1 Mit der Übersendung eines Angebotes bietet der Auftragnehmer den Abschluss eines Vertrages nach „BGB § 611 vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag“ an. Der Auftrag kann schriftlich, per E-Mail oder per Fax durch den Auftraggeber erteilt werden. Mit Eingang der Auftragserteilung in unserem Haus entsteht ein bindender Vertrag. Bei Privatpersonen (Verbrauchern) besteht 14 Tage Rücktrittsrecht. Erst nach Ablauf der Frist erfolgen Bestellungen oder Leistungserbringung, außer es wurde explizit auf das Rücktrittsrecht verzichtet.

3.2 Ihr Vertragspartner ist:

BSC Brandschutz GmbH & Co. KG

Friedrich-Ebert-Straße 24

63110 Rodgau

Tel.: 06106 626 6830

Mail-1: info@bsc-brandschutz.de

 

3.4 Es zählt die in den Angeboten aufgeführte Gültigkeit (i.d.R. 4 Wochen). Nach Ablauf der Frist ist der Auftragnehmer berechtigt eine Preisanpassung vorzunehmen oder den Auftrag abzulehnen.

 

§ 4 Urheberrechtsschutz

4.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vom Auftragnehmer erarbeiteten Konzepte, Brandschutz Organisationen, Teilkonzepte, Lehrmittel und Präsentationen an Dritte weiterzugeben oder diese zu veröffentlichen.

4.2 Erstellte Konzeptinhalte, Inhalte von Lehrmitteln, Präsentationen und Übungen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Das Gleiche gilt für Markenrechte, Wort- und Bildmarken Aufführungsrechte und allen anderen exklusiven Nutzungsrechten, Nutzungsarten, Auswertungen und Veröffentlichungen, die aus der Geschäftsbeziehung hervorgehen oder sich im Laufe dieser entwickeln. Bei Zuwiderhandlung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer den entstandenen Schaden vollumfänglich zu ersetzen.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt/ Lieferbedingungen/ Prüfungen/ Montagearbeiten

5.1 Gelieferte Ware und sämtliche Urheber Nutzungs- und sonstige Leistungsschutzrechte betreffend der Dienstleistungserbringung bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

5.2 Alle Forderungen des Auftraggebers aus der Weiterveräußerung/Nutzung sind zur Sicherung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung an Auftragnehmer abgetreten. Organisationsspezifische Daten/Details/Informationen sind hiervon nicht betroffen.

5.3 Der Versand von Produkten, Aufträgen, Vorlagen, Daten oder Schulungsunterlagen erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. Der Versand kann nur auf Wunsch des Auftraggebers versichert Versand werden es fallen hierzu zusätzliche Gebühren an. Versandpreise können je nach Versand Dienstleister variieren, Auswahl erfolgt nach Verfügbarkeit.

5.4 Bei Nichteinhaltung von Fristen/ Terminen, die auf höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Feuer, verkehrsbedingt oder ähnlichen Ereignissen wie z.B. Streik oder Aussperrung beruhen, verlängern sich die Fristen angemessen. Die daraus entstehenden Kosten oder Gewinnverluste können dem Auftragnehmer nicht angelastet werden.

5.5 Lieferzeiten von Waren oder Leistungen können nicht immer verbindlich genannt werden, da viele Faktoren wie Zulieferer, benötigte Informationen, usw., zur Leistungserbringung eine große Rolle spielen. Aussagen zur Bearbeitungszeit sind als Zeitorientierung zu sehen, außer es wurde explizit bei Vertragsschluss anderes vereinbart.

5.6 Bei Prüfungen von Arbeitsmitteln oder Einrichtungen muss der Auftraggeber eine Übersicht vom Bestand des Prüfgutes zur Verfügung stellen, bzw. ist er für die Vollständigkeit des Prüfgutes selbst verantwortlich. Die Prüfkosten beziehen sich ausschließlich auf die Prüfung selbst. Bei zusätzlichem Zeitaufwand, um eine Prüfung durchführen zu können, wird dieser gesondert verrechnet. Aktueller Verrechnungssatz beträgt derzeit 65€/Netto je Stunde.

5.7 Bei Prüfungen oder Montagearbeiten ist für eine freie Zugänglichkeit zu sorgen.

5.8  Montagearbeiten erfolgen nach geltenden Richtlinien und in Absprache mit dem Auftraggeber oder einer zuvor bestimmten zuständigen und bevollmächtigten Person. Diese muss vor Ort sein oder die Montage ist eindeutig im Vorfeld festzulegen.

5.9 Anfahrtskosten des Personals zum Einsatzort werden als Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Die Fahrtzeit gilt von der Haustüre des Abfahrtsortes bis zur Haustüre des Einsatzortes. Rüst-/ Wartezeiten des Personals zur Leistungserbringung werden vom Auftragnehmer als Arbeitszeit erfasst und in Rechnung gestellt.

5.10 Kilometererfassungen erfolgen in direkter Strecke, außer es müssen verkehrsbedingte Umwege gefahren werden.

5.11 Eine Bestätigung der Inhaltskenntnisnahme von Protokollen, Berichten, o.ä., die bei Leistungserbringung entstehen werden dem Auftragnehmer I.d.R. Vor-Ort in Form eines Prüfdienstes oder per Mail als Dokument nachgereicht. Sollte eine Zustellung per Mail nicht möglich sein können zusätzlichen Kosten für Postversand und Aufwand in Rechnung gestellt werden.

 

§ 6 Änderung der Leistungen

6.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen, wenn die Anzahl der Anmeldungen zu gering ist. Gleiches gilt bei krankheitsbedingtem Ausfall von Auftragnehmern oder deren Erfüllungsgehilfen sowie im Falle höherer Gewalt wie Staus, Streiks in öffentlichen Verkehrsmitteln, Unwetter etc. Bezahlte Gebühren werden schnellstmöglich zurückerstattet.

Daraus resultierende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen!

6.2 Der Auftragnehmer behält sich vor, eine inhaltliche und organisatorische Änderung bzw. Anpassung der Ausbildung/ Übung/ Unterweisung vorzunehmen, soweit dadurch Ziel und Wesen der Ausbildung nicht beeinträchtigt werden.

6.3 Sollte der Auftragnehmer zu Teilleistungen/ Lieferung gezwungen sein, verpflichtet er sich, so schnell wie ihm möglich, die Vertragsleistung zu erfüllen. Dies kann dem Auftragnehmer jedoch nicht angelastet werden.

 

§ 7 Zahlung

7.1 Sofern nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen des Auftragnehmers innerhalb von 7 Tagen, ohne jeden Abzug, ab Rechnungsdatum fällig. Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Abzug von Skonto ist nur möglich, wenn es bereits im Angebot vereinbart wurde.

7.2 Gravierende Preisänderungen, aufgrund von Kostensteigerungen im laufenden Geschäftsjahr, behält sich der Auftragnehmer vor, muss dies aber vor Rechnungsstellung bekannt geben.

7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Leistungserbringung eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtsumme vom Auftraggeber einzufordern.

7.4 Preise verstehen sich in Euro und können netto (ohne MwSt) angegeben sein.

7.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Auch ohne schriftliche Mahnung gerät man nach 14 Tagen in Zahlungsverzug. Ab diesem Zeitpunkt behält sich der Auftraggeber vor eine Mahngebühr in Höhe von 5€/Netto je Rechnung, sowie zusätzliche Verzugszinsen in Abhängigkeit des Basiszinssatzes. Kosten, die uns durch Zahlungsverzug entstehen (Anwalt oder Inkassounternehmen), werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

7.6 Gegenrechnungen vom Auftraggeber, bedürfen der vorherigen schriftlichen Anerkennung des Auftragnehmers.

7.7 Bei Schulungen kann der Auftragnehmer 2 Wochen vor Schulungsbeginn die Rechnung stellen.

 

§ 8 Kennzeichnung

8.1 Der Auftragnehmer hat das Recht, auf allen Konzeptionen, Lehrmitteln, Unterlagen, Werbemitteln und Informationsmedien auf sich als Urheber nach eigenem Ermessen hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt Anspruch zusteht. Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftraggeber in seiner Referenzliste/n (Kundenauflistung) aufzunehmen.

 

§ 9 Gewährleistung und Schadensersatz

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und nach besten Wissen auszuführen. Er steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht ein für:

Die Richtigkeit der Beschreibung der Leistungen im Angebot bzw. in gesonderten Prospekten, die gewissenhafte Vorbereitung von Veranstaltungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen während der Veranstaltung.

9.2 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von zehn Werktagen nach der Veranstaltung/ Leistungserbringung schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt die Dienstleistung/ das Werk als mangelfrei abgenommen.

9.3 Werden benötigte Informationen zur Leistungserbringung seitens des Auftraggebers nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig (nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung) oder wissentlich nicht genannt, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht belangt werden.

Auch eine daraus resultierende mangelnde Leistungserbringung ist dem Auftragnehmer nicht anzulasten. Eine Nachbesserung kann in so einem Fall nicht verlangt werden, die Zahlung/ Teilzahlung muss nach Erhalt der Rechnung trotzdem erfolgen.

9.4 Beanstandung im Garantiefall der jeweiligen ausgelieferten Ware läuft über die Warenhersteller. Unterstützung bei Reklamationsfällen kann nur über uns abgewickelt werden, wenn die Ware auch über uns bezogen wurde.

9.5 Für nicht offensichtliche Mängel gilt die Regelung BGB § 634a „Verjährung der Mängelansprüche“. Im Falle des Vorliegen von Mängeln, die von uns anerkannt wurden, hat der Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung bleibt das Recht der Minderung oder des Rücktritts vom Vertrag unberührt.

 

§ 10 Haftung

10.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistungserbringung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine vom Auftragnehmer zu vertretende Pflichtverletzung beruhen.

10.2 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bei Begehungen oder Inhouse-Schulungen sind ausgeschlossen. Über Betriebsanweisungen, Verhaltenshinweise, mögliche Alarmauslösungen, etc. ist der Auftragnehmer vor Betreten des Geländes zu informieren. Sollten Geräte oder Medien vom Auftraggeber gestellt werden, so geschieht dies auf eigene Gefahr.

10.3 Bei Schulungen/ Unterweisungen ist den Anweisungen des Ausbilders Folge zu leisten und bei feuergefährlichen Handlungen ein Sicherheitsabstand von mindestens 2 m einzuhalten.

10.4 Schadensersatzansprüche für beschädigte/ verlorener Ausrüstung/ -en, Wertgegenständen, Kleidungen, etc. sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.

10.6 Der Auftragnehmer haftet nur mit dem Auftragswert laut Angebot (nur beratende Tätigkeit).

10.7 Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten selbst Sorge zu tragen und hält den Auftragnehmer von einer Aufbewahrungspflicht von erstellten Daten frei, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

10.8 Praktische Übungen, sowie Aus- und Fortbildungen sind vom Arbeitgeber oder Dienstherren durchzuführen (z.B. ArbSchG, BeSichV, BG-Vorschriften,…). Wir unterstützen ihn oder auch Privatpersonen dabei. Deshalb weisen wir darauf hin, dass Unfälle gleich welcher Art, immer über den jeweiligen Arbeitgeber, Dienstherren oder eine Privatversicherung abzudecken sind. Bei Unklarheiten ist dies vom Auftraggeber selbst im Vorfeld zu prüfen. Die Teilnahme an Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr, BSC Brandschutz GmbH & Co. KG wird von allen Haftungsansprüchen freigestellt.

 

§ 11 Datenschutz/Fotos

11.1 Bei Anfragen und Auftragserteilungen können die übermittelten Daten in unserem System gespeichert werden.

Eine Datenlöschung erfolgt nicht automatisch. Es wird davon ausgegangen, dass eine dauerhafte Geschäftsbeziehung unterhalten werden soll.

11.2 Die vom Auftraggeber angegebenen Daten (gleich welcher Art) werden zum Zweck der Geschäftsabwicklung gespeichert und verarbeitet. Der Auftraggeber kann auf schriftlichen Antrag, Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten, sowie die Berichtigung und/ oder Löschung bzw. Sperrung seiner Daten verlangen. Der Datenschutz ist gewährleistet und entspricht den gesetzlichen Regelungen.

11.3 Eine Weitergabe, aller uns bekannt werdenden Daten oder angefertigten Fotos zur Leistungserbringung an Dritte, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Geschäftsgeheimnisse unserer Auftraggeber werden gewahrt. Nur die Weitergabe von benötigten Daten an Subunternehmer zur Auftragserfüllung ist zulässig. Sollte dies nicht gewünscht sein, sind wir hierüber vor Vertragsschluss zu informieren.

11.4 Wir weisen Sie darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung von uns Beauftragte oder Pressevertreter Fotos aufgenommen werden können, auf denen unter Umständen auch einzelne Teilnehmer oder der Veranstaltungsort erkennbar ist. Personen werden bestmöglich unkenntlich gemacht, wenn deren Einverständnis nicht vorliegen sollte. Diese Fotos können, ohne Anspruch des Teilnehmers auf Vergütung oder Haftung, zur Berichterstattung und Bewerbung weiterer Veranstaltungen aufgenommen und in Print- und Onlinemedien, insbesondere in der Tagespresse, auf Internetseiten und in sozialen Medien, veröffentlicht und verbreitet werden. Dies gilt ohne zeitliche, oder örtliche Beschränkung und zählt für alle Vertriebs- und Veröffentlichungsformen, die dem Unternehmen dienen. Wenn Sie mit der Anfertigung, Veröffentlichung und Verbreitung von Fotos, auf denen Sie u.U. zu erkennen sind, nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte vor Beginn der Dienstleistungserbringung mit.

11.5 Falls uns der Auftraggeber personenbezogene Daten übermittelt, muss dies im Vorfeld mit den betreffenden Personen, durch den Auftraggeber, abgesprochen sein. BSC Brandschutz GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet die Einwilligungen zu überprüfen. Jede betreffende Person kann Auskunft oder Löschung der Daten beim Auftragnehmer beantragen.

11.6 Personenbezogene Daten werden nach eigenen Ermessen nach Leistungserbringung durch den Auftragnehmer gemäß Datenschutzverzeichnis gelöscht. Sind die Daten jedoch in Leistungen verarbeitet, werden sie nur nach Aufforderung entfernt. Die Einwilligung der betreffenden Personen muss dem Auftraggeber vorliegen.

11.7 Bei Verstößen gegen die DSGVO haftet der Auftragnehmer nur bei eigenverschuldeten Verfehlungen.

 

§ 12 Vertragsrücktritt

12.1 Ein Rücktritt ist immer schriftlich zu erklären und an:

BSC Brandschutz GmbH & Co. KG

Friedrich-Ebert-Straße 24

63110 Rodgau

Mail-1: info@bsc-brandschutz.de

zu senden.

 

12.2 Gilt nur für Lehrgänge/ Schulungen: Erfolgt der Rücktritt einer Auftragserteilung/ Buchung 4 Wochen vor Beginn der Dienstleistung fallen 25% Bearbeitungsgebühr mindestens jedoch 150€ an. Alle bereits entstandenen Kosten wie z.B. Buchungen oder Materialkäufe können zusätzlich berechnet werden.

12.3 Bei Stornierungen, die weniger als 2 Wochen vor Dienstleistungsbeginn bei uns eingehen, bzw. wenn angemeldete Teilnehmer ohne Stornierung nicht zu der Veranstaltung/ Dienstleistung erscheinen, wird die Teilnahmegebühr voll berechnet.

12.4 Es ist möglich, den Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Bestellung ohne Angabe von Gründen gemäß § 312b und 312d BGB kostenfrei zu widerrufen (nur Verbraucher, also Privatpersonen). Die Frist beginnt mit der Absendung der Bestellung. Der Widerruf ist schriftlich mitzuteilen und schriftlich an Brandschutz Zimmermann zu richten. Erfolgt die Buchung sehr kurzfristig, d.h. 14 Tage oder weniger vor Leistungserbringung (Terminüberschneidungen), dürfen nur die hierfür bestellten Waren bzw. Lehrmittel in Rechnung gestellt werden. Dann gelten die in den Punkten 12.2 und 12.3 genannten Fristen.

12.5 Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist jederzeit möglich.

12.6 Einen geeigneten Nachweis in besonderen Fällen können wir verlangen.

12.7 Bei Dienstleistungen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten ist eine beiderseitige Kündigung jederzeit möglich. Die Kündigung wird wirksam zum Zeitpunkt der Einigung, auf einem Kündigungsschreiben.

12.8 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines triftigen Grundes im Sinne der aktuellen Rechtslage (§§ 313, 314 ff. BGB) sowie die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche beider Parteien bleiben unberührt.

 

§ 13 Schweigepflicht

13.1 Beide Vertragsparteien bewahren absolutes Stillschweigen über Vertragsinhalte, Kosten etc. gegenüber Dritten.

 

§ 14 Nebenabreden, Vertragsänderungen

14.1 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Diese Bestimmungen können nur durch eine schriftliche Vereinbarung beider Vertragspartner aufgehoben werden.

 

§ 15 Erfüllungsort, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand

15.1 Sofern sich aus dem Geschäftsvertrag keine andere Regelung ergibt, ist der Erfüllungsort stets der Sitz des Auftraggebers, außer es ist zur Leistungserbringung kein Außentermin nötig oder es bestehen andere wichtige Gründe.

15.2 Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam werden, berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe gelegen ist. Selbiges gilt für etwaige Lücken.

15.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

15.4 Gerichtsstand ist Amtsgericht Offenbach am Main.

 

Stand: 01.2024