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ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

Die ASR A2.2, auch bekannt als Arbeitsstättenregel A2.2, ist eine deutsche Richtlinie, die die Anforderungen an die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Brandmelde- und Brandbekämpfungsanlagen sowie den damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen festlegt. Sie basiert auf der Arbeitsstättenverordnung und wird vom Ausschuss für Arbeitsstätten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin herausgegeben.

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Maßnahmen gegen Brände

Ausgabe: Mai 2018
(GMBl 2018, S. 446, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 247)


Hier sind einige der relevanten Punkte:

Kennzeichnung von Feuerlöscher-Standorten:

Jeder Ort, an dem ein Feuerlöscher installiert ist, muss entsprechend gekennzeichnet werden.

Maßnahmenkatalog bei erhöhter Brandgefährdung:

Löschmittel müssen der benötigten Brandklasse entsprechen.

Feuerlöscheinrichtungen sollten so angeordnet sein, dass sie schnell erreichbar sind, insbesondere an Orten mit erhöhter Brandgefahr.

Erweiterungen der organisatorischen Maßnahmen:

Verhaltensregeln im Brandfall sollten festgelegt werden, z.B. durch Brandschutzordnungen oder im Rahmen von Flucht- und Rettungsplänen.

Empfohlene Wiederholung praktischer Löschübungen für Brandschutzhelfer wurde auf Intervalle von 3 bis 5 Jahren ausgedehnt.

Erstmals wird der Brandschutzbeauftragte erwähnt, dessen Benennung in Arbeitsbereichen mit erhöhter Brandgefahr sinnvoll sein kann.

Definition des Begriffs "erhöhte Brandgefährdung":

Kriterien wie das Vorhandensein entzündlicher Stoffe, günstige örtliche und betriebliche Verhältnisse für Brandentstehung, schnelle Brandausbreitung in der Anfangsphase, Durchführung feuergefährlicher Arbeiten usw.

Konkretisierungen zu Löschmitteleinheiten:

Allgemeine Hinweise zur Ermittlung der Löschmitteleinheiten wurden ergänzt.

Die Neuerungen betreffen somit sowohl die physischen Aspekte der Brandbekämpfung als auch organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit in Arbeitsstätten zu gewährleisten. Arbeitgeber und Verantwortliche sollten sich mit den aktualisierten Bestimmungen vertraut machen und entsprechende Anpassungen vornehmen.

 Stand: 01.01.2024

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