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ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"

Die ASR A2.3 ist eine technische Regel für Arbeitsstätten, die sich mit dem Thema "Fluchtwege und Notausgänge" befasst. In dieser Regel werden Anforderungen und Empfehlungen für die Gestaltung, Kennzeichnung und Sicherstellung von Fluchtwegen und Notausgängen in Arbeitsstätten festgelegt.

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Fluchtwege und Notausgänge


Ausgabe: März 2022
(GMBl 2022, S. 227)


Hier sind einige der relevanten Punkte:

Fluchtwege und Notausgänge sind essentielle Komponenten in der Planung und Sicherheit von Arbeitsstätten. Die ASR A2.3 definiert detaillierte Anforderungen und Empfehlungen zur Gestaltung, Kennzeichnung und Sicherstellung dieser Fluchtwege und Notausgänge. Diese technische Regel legt fest, wie Fluchtwege klar und leicht erkennbar gestaltet werden sollen, um im Notfall eine schnelle Evakuierung zu ermöglichen. Sie adressiert auch die Platzierung, Ausführung und Kennzeichnung von Notausgängen, um sicherzustellen, dass sie jederzeit zugänglich sind und im Bedarfsfall sofort genutzt werden können. Durch die Einhaltung der ASR A2.3 wird sichergestellt, dass Arbeitsstätten den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und Mitarbeiter sowie Besucher im Falle eines Notfalls effektiv geschützt sind.

 Stand: 01.01.2024

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